Dienstmanninstitute

Dienstmanninstitute

Dienstmanninstitute, Einrichtungen zu dem Zweck, dem Publikum Dienst- und Arbeitsleute zur Besorgung von Botengängen, Transport kleinerer Lasten etc. gegen eine bestimmte, von der Ortspolizeibehörde taxmäßig genehmigte Geldentschädigung zur Verfügung zu stellen.


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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